Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen und das integrierte Service Level Agreement (SLA) regeln die vertraglichen Bedingungen für die Nutzung der von KIRA bereitgestellten KI-Plattform und der damit verbundenen Leistungen.
1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Die Headquarter Web 3.0 GmbH (nachfolgend „KIRA“), Hauptstraße 33/8/4, 4040 Linz, Österreich, bietet unter der Bezeichnung KIRA Dienstleistungen und den Zugang zu einer KI-Plattform zur Nutzung von Large Language Models (LLMs) und zur Verwaltung von Inhalten an.
1.2 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform, die zwischen KIRA und dem Kunden geschlossen werden.
1.3 Das Angebot von KIRA richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bzw. Unternehmensgesetzbuch (UGB) (B2B). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit der Registrierung und Nutzung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als KIRA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2 Vertragsgegenstand und Plattformleistungen
2.1 KIRA gewährt dem Kunden Zugang zu einer KI-Plattform, über die verschiedene Large Language Models (LLMs) genutzt, Workflows automatisiert und KI-Agenten erstellt werden können.
2.2 KIRA nutzt für die Bereitstellung der Plattform einen spezialisierten technischen Infrastrukturpartner mit Sitz in der Europäischen Union. Der Name des Plattformbetreibers wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt. Bestimmte Teile der technischen Leistung, wie etwa Hosting oder Modellanbindungen, können durch diesen Subunternehmer bzw. durch Drittanbieter erbracht werden.
2.3 KIRA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Eignung der durch die KI-Modelle generierten Ausgaben (Outputs) für einen bestimmten Zweck. Der Kunde ist verpflichtet, alle KI-generierten Ausgaben vor deren geschäftlicher oder anderweitiger Nutzung eigenverantwortlich zu überprüfen.
2.4 Der Leistungsumfang der Plattform kann ganz oder teilweise von Leistungen des technischen Infrastrukturpartners, von KI-Modellanbietern oder sonstigen Drittanbietern abhängen. Änderungen, Einschränkungen, Austausch oder die Einstellung einzelner Modelle, Schnittstellen, Integrationen oder Features durch solche Drittanbieter liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von KIRA und begründen für sich allein keine Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Minderungs- oder Kündigungsansprüche des Kunden, sofern die Kernfunktionalitäten der Plattform nicht im Sinne des § 10.5 wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt sind.
3 Registrierung und Kundenkonto
3.1 Die Nutzung der Plattform setzt die Erstellung eines Kundenkontos voraus. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
3.2 Der Kunde hat die Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er haftet für alle Aktivitäten, die unter seinem Kundenkonto erfolgen, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten.
4 Testphase und Pilotphase
4.1 KIRA kann dem Kunden eine kostenlose Testphase oder eine vergünstigte Pilotphase einräumen. Der Funktionsumfang kann während dieser Phasen eingeschränkt sein.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, endet eine kostenlose Testphase automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5 Vertragsschluss
5.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website www.ki-ra.eu stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.
5.2 Durch den Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung durch KIRA oder durch die Freischaltung des Zugangs zur Plattform zustande.
6 Verfügbarkeit, Wartung und Support (SLA)
6.1 KIRA strebt an, die Kernfunktionalitäten der Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsdurchschnitt bereitzustellen.
6.2 Eine Unverfügbarkeit liegt nur dann vor, wenn die Kernfunktionalitäten der Plattform aufgrund von Umständen nicht genutzt werden können, die KIRA unmittelbar zu vertreten hat. Keine Unverfügbarkeit im Sinne dieses SLA liegt vor bei:
Höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Pandemien, Krieg).
Fehlbedienung oder vertragswidriger Nutzung durch den Kunden.
Ausfällen, Störungen oder Umständen, die im Verantwortungsbereich des technischen Infrastrukturpartners / Plattformbetreibers, der KI-Modellanbieter oder des Internet-Service-Providers des Kunden liegen.
Geplanten Wartungsarbeiten.
6.3 Wartungsfenster: Geplante Wartungsfenster dürfen an Samstagen und Sonntagen in der Zeit von 00:00 bis 07:00 Uhr (MEZ/MESZ) stattfinden und in Summe 24 Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten. Diese Zeiten gelten nicht als Ausfallzeiten.
6.4 Reaktionszeit: Bei ordnungsgemäß über die von KIRA vorgegebenen Support-Kanäle gemeldeten Fehlern und Störungen reagiert KIRA innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Als Werktage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von KIRA in Österreich (Linz). Die Reaktionszeit bezeichnet eine qualifizierte Erstreaktion (Information über den Eingang, Ursachenanalyse und eingeleitete bzw. geplante Maßnahmen zur Behebung) und beinhaltet nicht zwingend die vollständige Behebung der Störung innerhalb dieser Frist.
7 Nutzungsrechte
7.1 KIRA räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform für eigene interne Geschäftszwecke vertragsgemäß zu nutzen.
7.2 Es ist dem Kunden untersagt, die Plattform oder Teile davon zu vervielfältigen, zu vermieten, Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, Reverse Engineering zu betreiben oder die Plattform zur Entwicklung eines konkurrierenden Dienstes zu verwenden.
8 Pflichten und Verantwortung des Kunden
8.1 Der Kunde ist für die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung der von ihm in die Plattform eingegebenen Daten und Prompts (Kundeninhalte) allein verantwortlich. Er garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte zur Nutzung dieser Daten verfügt und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte) verletzt.
8.2 Es ist untersagt, die Plattform für illegale, gewaltverherrlichende, rassistische, diskriminierende oder anderweitig rechtswidrige Zwecke zu nutzen.
WICHTIGER HINWEIS ZUR DATENSICHERUNG (BACKUP-PFLICHT)
Dem Kunden wird ausdrücklich und dringend empfohlen, erstellte Agenten, Workflows, Konfigurationen, Prompts, Dokumente und sonstige Inhalte eigenständig und regelmäßig über die bereitgestellte Agenten-Export-Funktion oder andere verfügbare Export-/Sicherungsmöglichkeiten lokal zu sichern.
KIRA übernimmt keine Haftung und keine Gewährleistung für den Verlust von Daten, Agenten, Workflows, Konfigurationen oder sonstigen Kundeninhalten, die durch Plattform-Updates, Upgrades, Wartungsarbeiten, Migrationen, Synchronisationsfehler, technische Änderungen oder sonstige technische Maßnahmen entstehen, soweit KIRA nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, regelmäßige Sicherungskopien anzufertigen und deren Wiederherstellbarkeit eigenständig zu prüfen.
9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1 Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif und der Anzahl der Nutzer bzw. dem Nutzungsumfang. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung jeweils im Voraus für den gewählten Abrechnungszeitraum fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
10 Technologische Entwicklung und Leistungseinschränkungen
10.1 Charakter der Technologie: Die über KIRA bereitgestellte Plattform basiert auf KI-Technologien, die sich in einem kontinuierlichen Entwicklungs- und Verbesserungsprozess befinden. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass es sich um innovative Technologien handelt, deren Leistungsfähigkeit, Funktionalität und Output-Qualität laufend weiterentwickelt wird.
10.2 Funktionseinschränkungen und Ladezeiten: Es kann systembedingt vorkommen, dass einzelne Funktionen (Features) vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Längere Ladezeiten, temporäre Leistungseinbußen oder vorübergehende Funktionsstörungen können technologiebedingt auftreten und stellen für sich allein keinen Mangel im Rechtssinne dar.
10.3 Laufende Verbesserung: KIRA und der technische Plattformbetreiber arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Systeme. Updates, Änderungen, Synchronisationen und Optimierungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Der Kunde akzeptiert, dass der Betrieb einer KI-Plattform ein dynamischer Prozess ist, bei dem absolute technische Perfektion nicht zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden kann.
10.4 Ausschluss von Ansprüchen bei geringfügigen Beeinträchtigungen: Geringfügige Beeinträchtigungen – insbesondere temporäre Ausfälle einzelner Features, erhöhte Ladezeiten, verzögerte Antwortzeiten einzelner KI-Modelle, vorübergehende Qualitätsschwankungen von KI-generierten Outputs oder vorübergehende Darstellungs-/Synchronisationsfehler – begründen keine Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Gewährleistung, Preisminderung oder außerordentliche Vertragsauflösung.
10.5 Wesentlicher Mangel: Ein wesentlicher Mangel, der Gewährleistungsrechte auslöst, liegt erst vor, wenn die Kernfunktionalitäten der Plattform dauerhaft und wesentlich beeinträchtigt sind. Als Richtwert hierfür gilt eine zusammenhängende Beeinträchtigung der Nutzbarkeit von mehr als 72 Stunden, soweit KIRA diese Ausfallzeit rechtlich zu vertreten hat.
11 Gewährleistung
11.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts unter Berücksichtigung der Einschränkungen in diesen ANB. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Bereitstellung der Leistung.
11.2 Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur für Mängel, die von KIRA zu vertreten sind und nicht unter die Toleranzgrenzen des § 10 fallen. KIRA ist im Falle eines Mangels berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung (Mängelbehebung) oder Austausch anzubieten.
11.3 Wie in § 2.3 dargelegt, wird keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Logik oder rechtliche Verwertbarkeit der KI-generierten Texte und Ausgaben übernommen.
12 Haftung
12.1 KIRA haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder krass grob fahrlässigem Verhalten beruhen, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von KIRA – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, frustrierte Aufwendungen, Reputationsschäden, Datenverluste aufgrund fehlender oder unzureichender eigener Backups des Kunden sowie für geringfügige oder technologiebedingte Beeinträchtigungen gemäß § 10.
12.3 KIRA haftet in keinem Fall für Datenverluste, den Verlust von Agenten-Konfigurationen, Workflows oder Prompts, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seiner in § 8 formulierten Pflicht zur Erstellung eigener regelmäßiger Backups und Exporte nicht nachgekommen ist.
12.4 Vorübergehende Leistungsschwankungen, Ladeverzögerungen, zeitweise Nichtverfügbarkeit einzelner Features, verzögerte Antworten einzelner KI-Modelle oder sonstige geringfügige Beeinträchtigungen im Sinne des § 10 begründen – soweit die grundsätzliche Nutzbarkeit der Kernfunktionalitäten nicht wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt ist – keine Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Preisminderung, Vertragsauflösung oder außerordentliche Kündigung.
13 Zugangssperrung und Inhaltslöschung
13.1 KIRA ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gegen diese ANB, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen hat (z.B. Eingabe rechtswidriger Inhalte, vertragswidrige Nutzung).
13.2 KIRA behält sich zudem das Recht vor, vom Kunden eingegebene oder erzeugte Inhalte, die gegen geltendes Recht oder diese Nutzungsbedingungen verstoßen, ohne vorherige Ankündigung zu löschen.
14 Vertragsdauer und Kündigung
14.1 Der Vertrag wird für die bei Vertragsschluss vereinbarte Laufzeit (z.B. monatlich oder jährlich) geschlossen.
14.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
14.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für KIRA insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen.
14.4 Nach Vertragsbeendigung ist KIRA nicht verpflichtet, die Daten des Kunden über den Beendigungszeitpunkt hinaus aufzubewahren. Der Kunde hat seine Daten vor Vertragsende eigenständig zu exportieren.
15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
15.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
15.2 Soweit KIRA im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, fungiert KIRA als Auftragsverarbeiter. Die Parteien werden hierzu einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (AVV) abschließen, welcher den Bedingungen dieser ANB vorgeht.
16 Vertraulichkeit
16.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei sowie des technischen Infrastrukturpartners geheim zu halten und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung zwingend notwendig ist.
17 Änderungen der Leistungen und dieser Bedingungen
17.1 KIRA behält sich vor, diese ANB sowie die Leistungsbeschreibungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen (z.B. Änderungen durch den Plattformbetreiber) erforderlich ist.
17.2 KIRA wird den Kunden über beabsichtigte Änderungen rechtzeitig (mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten) per E-Mail informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird KIRA in der Mitteilung gesondert hinweisen.
18 Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das für 4040 Linz, Österreich sachlich zuständige Gericht.
18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser ANB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.