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Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) derHeadquarter Web 3.0 GmbH
nach Art. 28 DSGVO
Präambel Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung (nachfolgend AVV) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien gemĂ¤ĂŸ Art. 28 DSGVO. Grundlage ist der zwischen den Parteien geschlossene Hauptvertrag Ă¼ber die Nutzung der KIRA SecureSuite (KI-Unternehmensplattform), des KIRA-Schulungsprogramms sowie weiterer digitaler Leistungen der Headquarter Web 3.0 GmbH. Im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers auf dessen Weisung. Die Parteien vereinbaren daher die nachfolgenden Regelungen zur Gewährleistung eines DSGVO- und AI-Act-konformen Umgangs mit personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer betreibt die KIRA SecureSuite auf Basis der Langdock-Plattform mit Hosting Ă¼ber EU-basierte Infrastruktur (Hetzner, Finnland) sowie zusätzlichen spezialisierten Diensten fĂ¼r Vektordatenbank (Qdrant), Chunking (Poma AI), Kursmanagement (Memberspot), CRM (Pipedrive) und Zahlungsabwicklung (Stripe). § 1 Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung 1.1 Gegenstand Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit folgenden Leistungen des Auftragnehmers: KIRA SecureSuite: KI-Unternehmensplattform (gehostet Ă¼ber Langdock) fĂ¼r den Betrieb von KI-Workflows, KI-Agenten, Wissensbasen (RAG via Qdrant-Vektordatenbank), Dokumentenverarbeitung (Chunking via Poma AI) und Projektentwicklung KIRA-Schulungsprogramm: Kursplattform (Memberspot), Lernmanagementsystem, Zertifizierungsangebote, Live-Sessions und Schulungsunterlagen CRM und Kundenverwaltung: Verwaltung von Kundendaten Ă¼ber Pipedrive Zahlungsabwicklung: Verarbeitung von Zahlungsdaten Ă¼ber Stripe Infrastruktur: Serverbetrieb bei Hetzner Online GmbH (Finnland), CDN-Auslieferung Ă¼ber Bunnyway, Sicherheitsdienste Ă¼ber Cloudflare 1.2 Art und Zweck der Verarbeitung Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der: Bereitstellung, Betrieb und Weiterentwicklung der KIRA SecureSuite und aller dazugehörigen KI-Dienste DurchfĂ¼hrung und Verwaltung von Schulungen, Zertifizierungen und Weiterbildungsprogrammen Verarbeitung von Kommunikationsinhalten und Dokumenten innerhalb der KI-Plattform (Prompts, Outputs, Agentenanfragen) Vektorisierung und semantischer Suche von Wissensinhalten Ă¼ber die Qdrant-Vektordatenbank Dokumenten-Chunking und Indizierung Ă¼ber Poma AI zur Nutzung in KI-Workflows Kundenverwaltung, Sales und Support Ă¼ber das CRM-System Pipedrive Abwicklung von Zahlungsvorgängen und Rechnungsstellung Ă¼ber Stripe Ăœberwachung, Analyse und Optimierung der Leistungen zur Gewährleistung von Funktionsfähigkeit, Stabilität und Datensicherheit 1.3 Dauer Die Laufzeit dieser AVV entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Pflichten, die ihrer Natur nach fortgelten (insbesondere Vertraulichkeit, Lösch- und RĂ¼ckgabepflichten sowie Nachweispflichten), wirken Ă¼ber das Vertragsende hinaus. § 2 Rollen und Weisungsgebundenheit (1) Der Auftraggeber ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Auftragnehmer ist Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO. (2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschlieĂŸlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Weisungen werden mindestens in Textform erteilt (z. B. per E-Mail, Ticket oder Freigabeprotokoll). (3) MĂ¼ndliche Weisungen sind unverzĂ¼glich in Textform zu bestätigen. (4) Hält der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers fĂ¼r offensichtlich rechtswidrig, hat er den Auftraggeber unverzĂ¼glich darauf hinzuweisen. Bis zur Bestätigung oder Ă„nderung ist der Auftragnehmer berechtigt, die AusfĂ¼hrung auszusetzen. (5) Der Auftraggeber bleibt fĂ¼r die RechtmĂ¤ĂŸigkeit der Verarbeitung (Rechtsgrundlage, Transparenz- und Informationspflichten, Löschkonzepte, ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung) verantwortlich. § 3 Vertraulichkeit und Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Verarbeitung befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet und mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie den Anforderungen des EU AI Acts vertraut sind. (2) Der Auftragnehmer erfĂ¼llt alle ihm als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 bis 33 DSGVO obliegenden gesetzlichen Pflichten. (3) Soweit gesetzlich erforderlich, benennt der Auftragnehmer einen Datenschutzbeauftragten und stellt dessen Kontaktdaten auf Anfrage zur VerfĂ¼gung. (4) Der Auftragnehmer Ă¼berprĂ¼ft regelmĂ¤ĂŸig die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen sowie die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen MaĂŸnahmen. § 4 Technische und organisatorische MaĂŸnahmen (TOMs) (1) Der Auftragnehmer trifft und unterhält die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen MaĂŸnahmen. Die Einzelheiten sind in Anlage 2 beschrieben. (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, MaĂŸnahmen fortzuentwickeln oder durch gleichwertige oder höherwertige MaĂŸnahmen zu ersetzen, sofern das vereinbarte Sicherheitsniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Ă„nderungen werden dokumentiert und dem Auftraggeber mitgeteilt. (3) Besondere MaĂŸnahmen fĂ¼r KI-spezifische Risiken: AusschlieĂŸliche Nutzung EU-gehosteter LLM-Modelle fĂ¼r die Verarbeitung personenbezogener Daten (sofern keine explizite Drittlandfreigabe vorliegt) Keine dauerhafte Speicherung von Prompt- und Output-Inhalten auĂŸerhalb der konfigurierten KIRA SecureSuite-Umgebung Mandantentrennung zwischen den Kundensystemen auf Plattform- und Datenbankebene Vektordaten in Qdrant werden mandantengetrennt und verschlĂ¼sselt gespeichert Chunking-Prozesse Ă¼ber Poma AI erfolgen ausschlieĂŸlich auf EU-Servern § 5 Betroffenenrechte und UnterstĂ¼tzungspflichten (1) Der Auftragnehmer unterstĂ¼tzt den Auftraggeber durch geeignete technische und organisatorische MaĂŸnahmen bei der ErfĂ¼llung von Betroffenenrechten gemĂ¤ĂŸ Art. 12 bis 22 DSGVO. (2) Wendet sich eine betroffene Person mit einem Ersuchen unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet dieser das Ersuchen unverzĂ¼glich an den Auftraggeber weiter. (3) Der Auftragnehmer unterstĂ¼tzt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten, insbesondere bei SicherheitsmaĂŸnahmen, Meldung von Datenpannen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationsverfahren. § 6 Meldung von Datenschutzverletzungen (1) Der Auftragnehmer meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzĂ¼glich - in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden - an den Auftraggeber und unterstĂ¼tzt bei GegenmaĂŸnahmen. (2) Die Meldung enthält mindestens: eine Beschreibung der Art der Verletzung, die betroffenen Datenkategorien und Personengruppen (soweit bekannt), wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene oder geplante GegenmaĂŸnahmen. (3) Der Auftragnehmer unterstĂ¼tzt den Auftraggeber bei der ErfĂ¼llung seiner Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO. § 7 Kontrollrechte des Auftraggebers (1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage alle Informationen zur VerfĂ¼gung, die zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten erforderlich sind. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, nach angemessener VorankĂ¼ndigung (mindestens 5 Werktage) PrĂ¼fungen - einschlieĂŸlich Inspektionen - während der Ă¼blichen Geschäftszeiten durchzufĂ¼hren oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchfĂ¼hren zu lassen. (3) Der Nachweis der Einhaltung kann insbesondere durch Zertifizierungen (z. B. ISO 27001, ISO 9001), PrĂ¼fberichte, Testate oder vergleichbare Dokumente erbracht werden. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, berechtigte Geheimhaltungsinteressen gegenĂ¼ber Dritten zu wahren. § 8 Unterauftragsverarbeiter (Subprozessoren) (1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die in Anlage 3 aufgefĂ¼hrten Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Der Auftraggeber erteilt hiermit seine allgemeine Genehmigung gemĂ¤ĂŸ Art. 28 Abs. 2 DSGVO fĂ¼r deren Einsatz. (2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Austausch oder Hinzunahme weiterer Unterauftragsverarbeiter. Der Auftraggeber kann binnen 14 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Ohne Widerspruch gilt die Ă„nderung als genehmigt. (3) Der Auftragnehmer bleibt gegenĂ¼ber dem Auftraggeber fĂ¼r die Einhaltung dieser AVV durch Unterauftragsverarbeiter voll verantwortlich. (4) Alle Unterauftragsverarbeiter werden vertraglich zu mindestens gleichwertigen Datenschutzpflichten verpflichtet. (5) Reine Hilfsleistungen (z. B. Telekommunikation, Postdienste) gelten nicht als Unterauftragsverarbeitung im Sinne dieser Vereinbarung. § 9 Internationale DatenĂ¼bermittlungen (1) Soweit personenbezogene Daten in Drittländer (auĂŸerhalb EU/EWR) Ă¼bermittelt oder dort verarbeitet werden, erfolgt dies ausschlieĂŸlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers und unter Einhaltung von Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln und ggf. zusätzliche SchutzmaĂŸnahmen). (2) Der Auftragnehmer dokumentiert die eingesetzten Transfermechanismen und stellt sie dem Auftraggeber auf Anfrage zur VerfĂ¼gung. (3) Eine Verarbeitung in Drittländern ist nur fĂ¼r Dienste zulässig, fĂ¼r die geeignete Garantien im Sinne von Art. 46 DSGVO bestehen (z. B. EU-Standardvertragsklauseln, Data Privacy Framework). Die entsprechenden Dienste sind in Anlage 3 gekennzeichnet. § 10 Löschung, RĂ¼ckgabe und Speicherfristen (1) Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung oder auf Weisung des Auftraggebers löscht oder gibt der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten zurĂ¼ck, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. (2) Der Auftragnehmer erstellt ohne Zustimmung des Auftraggebers keine Kopien oder Duplikate verarbeiteter Daten, soweit dies nicht fĂ¼r Datensicherung oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. (3) Die Löschung wird auf Verlangen des Auftraggebers dokumentiert und nachgewiesen. (4) Speicherfristen nach Kategorien: Prompt- und Output-Daten (SecureSuite): GemĂ¤ĂŸ Konfiguration im KIRA-Workspace; längstens Vertragsende Vektordaten (Qdrant): Solange Wissensbasis aktiv; Löschung auf Weisung Kurs- und Lernfortschrittsdaten (Memberspot): Solange Vertrag läuft; danach 30 Tage Aufbewahrungsfrist CRM-Daten (Pipedrive): Solange Geschäftsbeziehung besteht; danach gem. UGB/BAO Zahlungsdaten (Stripe): GemĂ¤ĂŸ Stripe-AGB; mind. 7 Jahre steuerrechtliche Pflicht Server-Logs (Hetzner): Max. 30 Tage Rollierendes Log; keine dauerhafte Speicherung Chunking-Ergebnisse (Poma AI): Bis Abschluss des Verarbeitungsauftrags; danach sofortige Löschung § 11 Haftung (1) Im Innenverhältnis haftet der Auftraggeber gegenĂ¼ber betroffenen Personen allein fĂ¼r unzulässige oder fehlerhafte Datenverarbeitung, sofern der Auftragnehmer nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. (2) Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. § 12 Schlussbestimmungen (1) Rangfolge: Diese AVV hat Vorrang vor widersprechenden Regelungen des Hauptvertrags. (2) Schriftform: Ă„nderungen und Ergänzungen bedĂ¼rften der Schrift- oder Textform. Elektronischer Abschluss ist zulässig. (3) Salvatorische Klausel: Die Wirksamkeit der Ă¼brigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Klauseln unberĂ¼hrt. (4) Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Ă–sterreichische Datenschutzbehörde (DSB), Barichgasse 40-42, 1030 Wien. (5) Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschlieĂŸlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (4040 Linz, Ă–sterreich). (6) Ein ZurĂ¼ckbehaltungsrecht des Auftragnehmers an verarbeiteten Daten ist ausgeschlossen.

Anlage 1: Beschreibung der Verarbeitung A. Eingesetzte Systeme und Komponenten KIRA SecureSuite (Langdock): KI-Unternehmensplattform: Workflows, Agenten, Integrationen, Wissensbasen, Promptmanagement Qdrant Vektordatenbank: Semantische Suche, RAG-Retrieval, Wissensbasis-Vektorisierung Poma AI Chunking: Aufbereitung und Segmentierung von Dokumenten fĂ¼r KI-Verarbeitung Hetzner (Finnland): Eigener Server fĂ¼r Infrastruktur, VPS, Applikationshosting Memberspot: Kursplattform, Lernmanagementsystem, Teilnehmerverwaltung, Zertifizierungen Pipedrive: CRM-System, Kundendaten, Sales-Pipeline, Kommunikationshistorie Stripe: Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, Abonnementverwaltung Bunnyway CDN: Auslieferung von Videoinhalten und Kursmaterialien B. Kategorien personenbezogener Daten Nutzerdaten: Name, E-Mail-Adresse, Benutzerkennung, Rolle, Passwort-Hash, Profildaten Kommunikationsinhalte: Prompts, KI-generierte Outputs, Agentenanfragen, Chat-Verläufe innerhalb der SecureSuite Geschäftsdokumente: Vom Auftraggeber hochgeladene oder verarbeitete Dokumente, Dateianhänge Vektordaten: Semantisch aufbereitete Repräsentationen von Wissensinhalten (keine Klardaten) Lern- und Schulungsdaten: Kursfortschritt, Testergebnisse, Zertifizierungsstatus, PrĂ¼fungsnachweise CRM-Daten: Kundenkontakte, Kommunikationshistorie, Verkaufsvorgänge, Angebote, Vertragsdaten Zahlungsdaten: Transaktions-ID, Rechnungsadresse, Zahlungsstatus (Kartendaten ausschlieĂŸlich bei Stripe) Technische Metadaten: IP-Adressen, API-Verbindungsdaten, Systemprotokolle, Session-Daten C. Kategorien betroffener Personen Mitarbeitende und Benutzer des Auftraggebers, die die KIRA SecureSuite nutzen Teilnehmende an Schulungen und Zertifizierungsprogrammen Kunden und Interessenten des Auftraggebers (in CRM-Systemen) Externe Kontaktpersonen im Rahmen von Support und Beratung D. Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf den Inhalt der vom Auftraggeber verarbeiteten Daten. Das Vorhandensein besonderer Kategorien personenbezogener Daten kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass besondere Kategorien entweder ausgeschlossen oder gesondert gekennzeichnet und freigegeben werden. Anlage 2: Technische und organisatorische MaĂŸnahmen (TOMs) Der Auftragnehmer trifft angemessene TOMs im Sinne des Art. 32 DSGVO. Die konkret umgesetzten MaĂŸnahmen werden intern dokumentiert und dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen. 1. Vertraulichkeit Physische Zugangskontrolle: gesicherte Serverräume bei Hetzner (Finnland), Besuchermanagement Logische Zugangskontrolle: Benutzername/Passwort, Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA/2FA) fĂ¼r alle Admin-Zugänge Berechtigungskonzept: Rollenbasierte Zugriffsrechte (Least-Privilege-Prinzip), getrennte Admin-Konten Trennungskontrolle: Mandantentrennung auf Plattform- und Datenbankebene; getrennte Qdrant-Collections pro Auftraggeber Pseudonymisierung und Anonymisierung wo technisch möglich Vertraulichkeitsverpflichtungen aller Mitarbeitenden und Auftragnehmer 2. Integrität TransportverschlĂ¼sselung: TLS 1.2/1.3 fĂ¼r alle DatenĂ¼bertragungen VerschlĂ¼sselung bei Speicherung: AES-256 fĂ¼r ruhende Daten auf Hetzner-Servern und in Qdrant Protokollierung und Monitoring: Logging relevanter Admin-, Workflow- und API-Aktivitäten Schutz vor unbefugter Datenveränderung: Integritätschecks, Versionierung kritischer Konfigurationen 3. VerfĂ¼gbarkeit und Belastbarkeit Backup-Konzept: RegelmĂ¤ĂŸige automatisierte Backups auf Hetzner-Infrastruktur (Finnland) Ausfallschutz: Redundante Systeme, RAID-Konfiguration, Cloud-Redundanz Ă¼ber Hetzner Notfallplan: Dokumentierte Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Prozesse DDoS-Schutz und WAF: Ă¼ber Cloudflare SLA und Monitoring: 24/7-Ăœberwachung kritischer Dienste, definierte Reaktionszeiten 4. Wiederherstellbarkeit RegelmĂ¤ĂŸige Wiederherstellungstests der Backups Dokumentierte Notfallprozesse mit definierten Recovery-Time-Objectives (RTO) 5. ĂœberprĂ¼fung und Evaluierung Interne Audits und regelmĂ¤ĂŸige SicherheitsĂ¼berprĂ¼fungen Datenschutz-Managementsystem (ISO 9001 erfĂ¼llt, ISO 21001 in Bearbeitung) Schulungen und Sensibilisierung aller Mitarbeitenden Einhaltung der DSGVO- und AI-Act-Vorgaben als Teil der Unternehmenskultur 6. KI-spezifische MaĂŸnahmen (AI-Act-Konformität) AusschlieĂŸliche Nutzung EU-gehosteter LLM-Modelle fĂ¼r personenbezogene Daten API-Key-Policy: SchlĂ¼sselrotation, Zugriffsdokumentation, Berechtigungen nur fĂ¼r benannte Admins Keine dauerhafte Speicherung von Prompt-Inhalten auĂŸerhalb der konfigurierten Workspace-Umgebung Logging-Minimalprinzip: Keine dauerhafte Speicherung vollständiger Datensätze in Logs Transparenz: Nutzer werden Ă¼ber den Einsatz von KI-Systemen informiert Anlage 3: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter Folgende Unterauftragsverarbeiter sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Einsatz. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor jeder Ă„nderung (Hinzunahme / Austausch) mit einer Vorlauffrist von mindestens 14 Tagen. Langdock GmbH Leistung / Zweck: SaaS-Plattform SecureSuite Standort: EU Rechtsinstrument: Langdock DPA/AVV Kategorie: SecureSuite / KI Microsoft Azure (OpenAI) Leistung / Zweck: LLM Ă¼ber Azure OpenAI Standort: EU Rechtsinstrument: Microsoft DPA + EU SCCs Kategorie: LLM-Provider Amazon AWS EMEA SARL Leistung / Zweck: LLM Ă¼ber AWS Bedrock Standort: EU Rechtsinstrument: AWS DPA + EU SCCs Kategorie: LLM-Provider Google Cloud EMEA (Irland) Leistung / Zweck: LLM Ă¼ber Google Cloud Standort: EU Rechtsinstrument: Google DPA + EU SCCs Kategorie: LLM-Provider OpenAI Ireland Limited Leistung / Zweck: LLM (Modelle GPT-Serie) Standort: EU (Irland) Rechtsinstrument: OpenAI DPA + EU SCCs Kategorie: LLM-Provider Qdrant Solutions GmbH Leistung / Zweck: Vektordatenbank fĂ¼r RAG Standort: EU Rechtsinstrument: Qdrant DPA Kategorie: Vektordatenbank Poma AI GmbH (Berlin) Leistung / Zweck: Chunking / Dokumentenverarbeitung Standort: EU (Berlin) Rechtsinstrument: DPA Poma AI Kategorie: Chunking Hetzner Online GmbH Leistung / Zweck: Server-Hosting (Infrastruktur) Standort: Finnland / EU Rechtsinstrument: Hetzner DPA Kategorie: Hosting Memberspot GmbH Leistung / Zweck: Kurs-Hosting, Lernmanagement Standort: EU Rechtsinstrument: Memberspot DPA Kategorie: Lernplattform Pipedrive OEU (Estland) Leistung / Zweck: CRM, Kundendatenverwaltung Standort: EU (Estland) Rechtsinstrument: Pipedrive DPA + EU SCCs Kategorie: CRM Stripe Payments Europe Ltd. Leistung / Zweck: Zahlungsabwicklung Standort: EU (Irland) Rechtsinstrument: Stripe DPA Kategorie: Zahlung Bunnyway d.o.o. (Slowenien) Leistung / Zweck: CDN, Video-Auslieferung Standort: EU (verteilt) Rechtsinstrument: Bunnyway DPA Kategorie: CDN Black Forest Labs Inc. (USA) Leistung / Zweck: Bildgenerierung (KI-Modelle) Standort: EU-Server Rechtsinstrument: EU SCCs, UK SCCs Kategorie: KI-Bilder Functional Software (Sentry) Leistung / Zweck: Error Tracking Standort: EU-Server Rechtsinstrument: EU SCCs + DPF Kategorie: Error Tracking Cloudflare Inc. (USA) Leistung / Zweck: DDoS-Schutz, WAF Standort: Nutzerort Rechtsinstrument: EU SCCs + DPF Kategorie: Netzwerksicherheit Stripe verarbeitet Zahlungskartendaten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung gemĂ¤ĂŸ PCI-DSS-Zertifizierung. Kartendaten werden nicht beim Auftragnehmer gespeichert. Anlage 4: Governance-Vorgaben und AI-Act-Compliance Diese Anlage legt verbindliche Governance-Regeln fĂ¼r die KIRA SecureSuite und alle angebundenen KI-Dienste fest. 1. EU-Modell-Policy FĂ¼r die Verarbeitung personenbezogener Daten dĂ¼rfen ausschlieĂŸlich EU-gehostete Sprachmodelle eingesetzt werden (Azure OpenAI EU-Region, AWS Bedrock EU-Region, Google Cloud EU-Region). Eine Drittlandverarbeitung ist nur mit expliziter schriftlicher Freigabe des Auftraggebers zulässig. 2. API-Key- und Zugriffspolicy Usage-Export-Berechtigungen nur an benannte Administratoren RegelmĂ¤ĂŸige SchlĂ¼sselrotation (mindestens quartalsweise) Vollständige Zugriffsdokumentation und -protokollierung Sofortige Sperrung bei Verdacht auf Kompromittierung 3. Datenzugang-Scope Der Auftragnehmer greift ausschlieĂŸlich auf freigegebene API-Endpunkte und Datenbereiche zu Besonders sensible Datenkategorien (z. B. HR, Gesundheit) sind vom Auftraggeber vorab auszuschlieĂŸen oder gesondert zu kennzeichnen Postfächer mit besonders sensiblen Inhalten sind explizit auszunehmen, sofern nicht gesondert freigegeben 4. Logging und Datenminimierung Minimalprinzip: Keine dauerhafte Speicherung vollständiger Prompt- oder Ausgabe-Datensätze in Systemlogs Retention fĂ¼r technische Protokolle: maximal 30 Tage rollierend Keine Verwendung von Produktivdaten in Test- oder Entwicklungsumgebungen ohne Pseudonymisierung 5. AI-Act-Konformität Klassifizierung eingesetzter KI-Systeme gemĂ¤ĂŸ EU AI Act (Risikoklassen) Transparenzpflicht: Nutzer werden Ă¼ber den Einsatz von KI informiert Keine Nutzung von KI-Systemen mit unzulässigen Praktiken gemĂ¤ĂŸ Art. 5 AI Act Laufende Dokumentation und ĂœberprĂ¼fung eingesetzter KI-Modelle und -Systeme 6. Vektordatenbank (Qdrant) Strikte Mandantentrennung: Jeder Auftraggeber erhält eine isolierte Collection VerschlĂ¼sselung aller gespeicherten Vektoren Löschung auf Weisung des Auftraggebers innerhalb von 72 Stunden 7. Chunking (Poma AI) Verarbeitung ausschlieĂŸlich auf EU-Servern (Berlin) Keine dauerhafte Speicherung von Rohdaten nach Abschluss des Chunking-Prozesses Ergebnisse werden ausschlieĂŸlich in die KIRA SecureSuite Ă¼bergeben Diese Anlage ist integraler Bestandteil des AVV und mit den Unterschriften rechtsverbindlich.
"Wir mĂ¼ssen Lernende sein, nicht Wissende!"
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