Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) derHeadquarter Web 3.0 GmbH
nach Art. 28 DSGVO
Präambel
Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung (nachfolgend AVV) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien gemĂ¤ĂŸ Art. 28 DSGVO. Grundlage ist der zwischen den Parteien geschlossene Hauptvertrag Ă¼ber die Nutzung der KIRA SecureSuite (KI-Unternehmensplattform), des KIRA-Schulungsprogramms sowie weiterer digitaler Leistungen der Headquarter Web 3.0 GmbH. Im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers auf dessen Weisung. Die Parteien vereinbaren daher die nachfolgenden Regelungen zur Gewährleistung eines DSGVO- und AI-Act-konformen Umgangs mit personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer betreibt die KIRA SecureSuite auf Basis der Langdock-Plattform mit Hosting Ă¼ber EU-basierte Infrastruktur (Hetzner, Finnland) sowie zusätzlichen spezialisierten Diensten fĂ¼r Vektordatenbank (Qdrant), Chunking (Poma AI), Kursmanagement (Memberspot), CRM (Pipedrive) und Zahlungsabwicklung (Stripe).
§ 1 Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung
1.1 Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit folgenden Leistungen des Auftragnehmers:
KIRA SecureSuite: KI-Unternehmensplattform (gehostet Ă¼ber Langdock) fĂ¼r den Betrieb von KI-Workflows, KI-Agenten, Wissensbasen (RAG via Qdrant-Vektordatenbank), Dokumentenverarbeitung (Chunking via Poma AI) und Projektentwicklung
KIRA-Schulungsprogramm: Kursplattform (Memberspot), Lernmanagementsystem, Zertifizierungsangebote, Live-Sessions und Schulungsunterlagen
CRM und Kundenverwaltung: Verwaltung von Kundendaten Ă¼ber Pipedrive
Zahlungsabwicklung: Verarbeitung von Zahlungsdaten Ă¼ber Stripe
Infrastruktur: Serverbetrieb bei Hetzner Online GmbH (Finnland), CDN-Auslieferung Ă¼ber Bunnyway, Sicherheitsdienste Ă¼ber Cloudflare
1.2 Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der:
Bereitstellung, Betrieb und Weiterentwicklung der KIRA SecureSuite und aller dazugehörigen KI-Dienste
DurchfĂ¼hrung und Verwaltung von Schulungen, Zertifizierungen und Weiterbildungsprogrammen
Verarbeitung von Kommunikationsinhalten und Dokumenten innerhalb der KI-Plattform (Prompts, Outputs, Agentenanfragen)
Vektorisierung und semantischer Suche von Wissensinhalten Ă¼ber die Qdrant-Vektordatenbank
Dokumenten-Chunking und Indizierung Ă¼ber Poma AI zur Nutzung in KI-Workflows
Kundenverwaltung, Sales und Support Ă¼ber das CRM-System Pipedrive
Abwicklung von Zahlungsvorgängen und Rechnungsstellung Ă¼ber Stripe
Ăœberwachung, Analyse und Optimierung der Leistungen zur Gewährleistung von Funktionsfähigkeit, Stabilität und Datensicherheit
1.3 Dauer
Die Laufzeit dieser AVV entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Pflichten, die ihrer Natur nach fortgelten (insbesondere Vertraulichkeit, Lösch- und RĂ¼ckgabepflichten sowie Nachweispflichten), wirken Ă¼ber das Vertragsende hinaus.
§ 2 Rollen und Weisungsgebundenheit
(1) Der Auftraggeber ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Auftragnehmer ist Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschlieĂŸlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Weisungen werden mindestens in Textform erteilt (z. B. per E-Mail, Ticket oder Freigabeprotokoll).
(3) MĂ¼ndliche Weisungen sind unverzĂ¼glich in Textform zu bestätigen.
(4) Hält der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers fĂ¼r offensichtlich rechtswidrig, hat er den Auftraggeber unverzĂ¼glich darauf hinzuweisen. Bis zur Bestätigung oder Ă„nderung ist der Auftragnehmer berechtigt, die AusfĂ¼hrung auszusetzen.
(5) Der Auftraggeber bleibt fĂ¼r die RechtmĂ¤ĂŸigkeit der Verarbeitung (Rechtsgrundlage, Transparenz- und Informationspflichten, Löschkonzepte, ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung) verantwortlich.
§ 3 Vertraulichkeit und Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Verarbeitung befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet und mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie den Anforderungen des EU AI Acts vertraut sind.
(2) Der Auftragnehmer erfĂ¼llt alle ihm als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 bis 33 DSGVO obliegenden gesetzlichen Pflichten.
(3) Soweit gesetzlich erforderlich, benennt der Auftragnehmer einen Datenschutzbeauftragten und stellt dessen Kontaktdaten auf Anfrage zur VerfĂ¼gung.
(4) Der Auftragnehmer Ă¼berprĂ¼ft regelmĂ¤ĂŸig die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen sowie die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen MaĂŸnahmen.
§ 4 Technische und organisatorische MaĂŸnahmen (TOMs)
(1) Der Auftragnehmer trifft und unterhält die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen MaĂŸnahmen. Die Einzelheiten sind in Anlage 2 beschrieben.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, MaĂŸnahmen fortzuentwickeln oder durch gleichwertige oder höherwertige MaĂŸnahmen zu ersetzen, sofern das vereinbarte Sicherheitsniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Ă„nderungen werden dokumentiert und dem Auftraggeber mitgeteilt.
(3) Besondere MaĂŸnahmen fĂ¼r KI-spezifische Risiken:
AusschlieĂŸliche Nutzung EU-gehosteter LLM-Modelle fĂ¼r die Verarbeitung personenbezogener Daten (sofern keine explizite Drittlandfreigabe vorliegt)
Keine dauerhafte Speicherung von Prompt- und Output-Inhalten auĂŸerhalb der konfigurierten KIRA SecureSuite-Umgebung
Mandantentrennung zwischen den Kundensystemen auf Plattform- und Datenbankebene
Vektordaten in Qdrant werden mandantengetrennt und verschlĂ¼sselt gespeichert
Chunking-Prozesse Ă¼ber Poma AI erfolgen ausschlieĂŸlich auf EU-Servern
§ 5 Betroffenenrechte und UnterstĂ¼tzungspflichten
(1) Der Auftragnehmer unterstĂ¼tzt den Auftraggeber durch geeignete technische und organisatorische MaĂŸnahmen bei der ErfĂ¼llung von Betroffenenrechten gemĂ¤ĂŸ Art. 12 bis 22 DSGVO.
(2) Wendet sich eine betroffene Person mit einem Ersuchen unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet dieser das Ersuchen unverzĂ¼glich an den Auftraggeber weiter.
(3) Der Auftragnehmer unterstĂ¼tzt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten, insbesondere bei SicherheitsmaĂŸnahmen, Meldung von Datenpannen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationsverfahren.
§ 6 Meldung von Datenschutzverletzungen
(1) Der Auftragnehmer meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzĂ¼glich - in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden - an den Auftraggeber und unterstĂ¼tzt bei GegenmaĂŸnahmen.
(2) Die Meldung enthält mindestens: eine Beschreibung der Art der Verletzung, die betroffenen Datenkategorien und Personengruppen (soweit bekannt), wahrscheinliche Folgen sowie ergriffene oder geplante GegenmaĂŸnahmen.
(3) Der Auftragnehmer unterstĂ¼tzt den Auftraggeber bei der ErfĂ¼llung seiner Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO.
§ 7 Kontrollrechte des Auftraggebers
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage alle Informationen zur VerfĂ¼gung, die zum Nachweis der Einhaltung seiner Pflichten erforderlich sind.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, nach angemessener VorankĂ¼ndigung (mindestens 5 Werktage) PrĂ¼fungen - einschlieĂŸlich Inspektionen - während der Ă¼blichen Geschäftszeiten durchzufĂ¼hren oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchfĂ¼hren zu lassen.
(3) Der Nachweis der Einhaltung kann insbesondere durch Zertifizierungen (z. B. ISO 27001, ISO 9001), PrĂ¼fberichte, Testate oder vergleichbare Dokumente erbracht werden.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, berechtigte Geheimhaltungsinteressen gegenĂ¼ber Dritten zu wahren.
§ 8 Unterauftragsverarbeiter (Subprozessoren)
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die in Anlage 3 aufgefĂ¼hrten Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Der Auftraggeber erteilt hiermit seine allgemeine Genehmigung gemĂ¤ĂŸ Art. 28 Abs. 2 DSGVO fĂ¼r deren Einsatz.
(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Austausch oder Hinzunahme weiterer Unterauftragsverarbeiter. Der Auftraggeber kann binnen 14 Tagen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Ohne Widerspruch gilt die Änderung als genehmigt.
(3) Der Auftragnehmer bleibt gegenĂ¼ber dem Auftraggeber fĂ¼r die Einhaltung dieser AVV durch Unterauftragsverarbeiter voll verantwortlich.
(4) Alle Unterauftragsverarbeiter werden vertraglich zu mindestens gleichwertigen Datenschutzpflichten verpflichtet.
(5) Reine Hilfsleistungen (z. B. Telekommunikation, Postdienste) gelten nicht als Unterauftragsverarbeitung im Sinne dieser Vereinbarung.
§ 9 Internationale DatenĂ¼bermittlungen
(1) Soweit personenbezogene Daten in Drittländer (auĂŸerhalb EU/EWR) Ă¼bermittelt oder dort verarbeitet werden, erfolgt dies ausschlieĂŸlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers und unter Einhaltung von Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln und ggf. zusätzliche SchutzmaĂŸnahmen).
(2) Der Auftragnehmer dokumentiert die eingesetzten Transfermechanismen und stellt sie dem Auftraggeber auf Anfrage zur VerfĂ¼gung.
(3) Eine Verarbeitung in Drittländern ist nur fĂ¼r Dienste zulässig, fĂ¼r die geeignete Garantien im Sinne von Art. 46 DSGVO bestehen (z. B. EU-Standardvertragsklauseln, Data Privacy Framework). Die entsprechenden Dienste sind in Anlage 3 gekennzeichnet.
§ 10 Löschung, RĂ¼ckgabe und Speicherfristen
(1) Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung oder auf Weisung des Auftraggebers löscht oder gibt der Auftragnehmer alle personenbezogenen Daten zurĂ¼ck, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(2) Der Auftragnehmer erstellt ohne Zustimmung des Auftraggebers keine Kopien oder Duplikate verarbeiteter Daten, soweit dies nicht fĂ¼r Datensicherung oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
(3) Die Löschung wird auf Verlangen des Auftraggebers dokumentiert und nachgewiesen.
(4) Speicherfristen nach Kategorien:
Prompt- und Output-Daten (SecureSuite): GemĂ¤ĂŸ Konfiguration im KIRA-Workspace; längstens Vertragsende
Vektordaten (Qdrant): Solange Wissensbasis aktiv; Löschung auf Weisung
Kurs- und Lernfortschrittsdaten (Memberspot): Solange Vertrag läuft; danach 30 Tage Aufbewahrungsfrist
CRM-Daten (Pipedrive): Solange Geschäftsbeziehung besteht; danach gem. UGB/BAO
Zahlungsdaten (Stripe): GemĂ¤ĂŸ Stripe-AGB; mind. 7 Jahre steuerrechtliche Pflicht
Server-Logs (Hetzner): Max. 30 Tage Rollierendes Log; keine dauerhafte Speicherung
Chunking-Ergebnisse (Poma AI): Bis Abschluss des Verarbeitungsauftrags; danach sofortige Löschung
§ 11 Haftung
(1) Im Innenverhältnis haftet der Auftraggeber gegenĂ¼ber betroffenen Personen allein fĂ¼r unzulässige oder fehlerhafte Datenverarbeitung, sofern der Auftragnehmer nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Rangfolge: Diese AVV hat Vorrang vor widersprechenden Regelungen des Hauptvertrags.
(2) Schriftform: Ă„nderungen und Ergänzungen bedĂ¼rften der Schrift- oder Textform. Elektronischer Abschluss ist zulässig.
(3) Salvatorische Klausel: Die Wirksamkeit der Ă¼brigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Klauseln unberĂ¼hrt.
(4) Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Österreichische Datenschutzbehörde (DSB), Barichgasse 40-42, 1030 Wien.
(5) Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschlieĂŸlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (4040 Linz, Ă–sterreich).
(6) Ein ZurĂ¼ckbehaltungsrecht des Auftragnehmers an verarbeiteten Daten ist ausgeschlossen.
Anlage 1: Beschreibung der Verarbeitung
A. Eingesetzte Systeme und Komponenten
KIRA SecureSuite (Langdock): KI-Unternehmensplattform: Workflows, Agenten, Integrationen, Wissensbasen, Promptmanagement
Qdrant Vektordatenbank: Semantische Suche, RAG-Retrieval, Wissensbasis-Vektorisierung
Poma AI Chunking: Aufbereitung und Segmentierung von Dokumenten fĂ¼r KI-Verarbeitung
Hetzner (Finnland): Eigener Server fĂ¼r Infrastruktur, VPS, Applikationshosting
Memberspot: Kursplattform, Lernmanagementsystem, Teilnehmerverwaltung, Zertifizierungen
Pipedrive: CRM-System, Kundendaten, Sales-Pipeline, Kommunikationshistorie
Stripe: Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung, Abonnementverwaltung
Bunnyway CDN: Auslieferung von Videoinhalten und Kursmaterialien
B. Kategorien personenbezogener Daten
Nutzerdaten: Name, E-Mail-Adresse, Benutzerkennung, Rolle, Passwort-Hash, Profildaten
Kommunikationsinhalte: Prompts, KI-generierte Outputs, Agentenanfragen, Chat-Verläufe innerhalb der SecureSuite
Geschäftsdokumente: Vom Auftraggeber hochgeladene oder verarbeitete Dokumente, Dateianhänge
Vektordaten: Semantisch aufbereitete Repräsentationen von Wissensinhalten (keine Klardaten)
Lern- und Schulungsdaten: Kursfortschritt, Testergebnisse, Zertifizierungsstatus, PrĂ¼fungsnachweise
CRM-Daten: Kundenkontakte, Kommunikationshistorie, Verkaufsvorgänge, Angebote, Vertragsdaten
Zahlungsdaten: Transaktions-ID, Rechnungsadresse, Zahlungsstatus (Kartendaten ausschlieĂŸlich bei Stripe)
Technische Metadaten: IP-Adressen, API-Verbindungsdaten, Systemprotokolle, Session-Daten
C. Kategorien betroffener Personen
Mitarbeitende und Benutzer des Auftraggebers, die die KIRA SecureSuite nutzen
Teilnehmende an Schulungen und Zertifizierungsprogrammen
Kunden und Interessenten des Auftraggebers (in CRM-Systemen)
Externe Kontaktpersonen im Rahmen von Support und Beratung
D. Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO)
Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf den Inhalt der vom Auftraggeber verarbeiteten Daten. Das Vorhandensein besonderer Kategorien personenbezogener Daten kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass besondere Kategorien entweder ausgeschlossen oder gesondert gekennzeichnet und freigegeben werden.
Anlage 2: Technische und organisatorische MaĂŸnahmen (TOMs)
Der Auftragnehmer trifft angemessene TOMs im Sinne des Art. 32 DSGVO. Die konkret umgesetzten MaĂŸnahmen werden intern dokumentiert und dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen.
1. Vertraulichkeit
Physische Zugangskontrolle: gesicherte Serverräume bei Hetzner (Finnland), Besuchermanagement
Logische Zugangskontrolle: Benutzername/Passwort, Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA/2FA) fĂ¼r alle Admin-Zugänge
Berechtigungskonzept: Rollenbasierte Zugriffsrechte (Least-Privilege-Prinzip), getrennte Admin-Konten
Trennungskontrolle: Mandantentrennung auf Plattform- und Datenbankebene; getrennte Qdrant-Collections pro Auftraggeber
Pseudonymisierung und Anonymisierung wo technisch möglich
Vertraulichkeitsverpflichtungen aller Mitarbeitenden und Auftragnehmer
2. Integrität
TransportverschlĂ¼sselung: TLS 1.2/1.3 fĂ¼r alle DatenĂ¼bertragungen
VerschlĂ¼sselung bei Speicherung: AES-256 fĂ¼r ruhende Daten auf Hetzner-Servern und in Qdrant
Protokollierung und Monitoring: Logging relevanter Admin-, Workflow- und API-Aktivitäten
Schutz vor unbefugter Datenveränderung: Integritätschecks, Versionierung kritischer Konfigurationen
3. VerfĂ¼gbarkeit und Belastbarkeit
Backup-Konzept: RegelmĂ¤ĂŸige automatisierte Backups auf Hetzner-Infrastruktur (Finnland)
Ausfallschutz: Redundante Systeme, RAID-Konfiguration, Cloud-Redundanz Ă¼ber Hetzner
Notfallplan: Dokumentierte Business-Continuity- und Disaster-Recovery-Prozesse
DDoS-Schutz und WAF: Ă¼ber Cloudflare
SLA und Monitoring: 24/7-Ăœberwachung kritischer Dienste, definierte Reaktionszeiten
4. Wiederherstellbarkeit
RegelmĂ¤ĂŸige Wiederherstellungstests der Backups
Dokumentierte Notfallprozesse mit definierten Recovery-Time-Objectives (RTO)
5. ĂœberprĂ¼fung und Evaluierung
Interne Audits und regelmĂ¤ĂŸige SicherheitsĂ¼berprĂ¼fungen
Datenschutz-Managementsystem (ISO 9001 erfĂ¼llt, ISO 21001 in Bearbeitung)
Schulungen und Sensibilisierung aller Mitarbeitenden
Einhaltung der DSGVO- und AI-Act-Vorgaben als Teil der Unternehmenskultur
6. KI-spezifische MaĂŸnahmen (AI-Act-Konformität)
AusschlieĂŸliche Nutzung EU-gehosteter LLM-Modelle fĂ¼r personenbezogene Daten
API-Key-Policy: SchlĂ¼sselrotation, Zugriffsdokumentation, Berechtigungen nur fĂ¼r benannte Admins
Keine dauerhafte Speicherung von Prompt-Inhalten auĂŸerhalb der konfigurierten Workspace-Umgebung
Logging-Minimalprinzip: Keine dauerhafte Speicherung vollständiger Datensätze in Logs
Transparenz: Nutzer werden Ă¼ber den Einsatz von KI-Systemen informiert
Anlage 3: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
Folgende Unterauftragsverarbeiter sind zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Einsatz. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor jeder Änderung (Hinzunahme / Austausch) mit einer Vorlauffrist von mindestens 14 Tagen.
Langdock GmbH
Leistung / Zweck: SaaS-Plattform SecureSuite
Standort: EU
Rechtsinstrument: Langdock DPA/AVV
Kategorie: SecureSuite / KI
Microsoft Azure (OpenAI)
Leistung / Zweck: LLM Ă¼ber Azure OpenAI
Standort: EU
Rechtsinstrument: Microsoft DPA + EU SCCs
Kategorie: LLM-Provider
Amazon AWS EMEA SARL
Leistung / Zweck: LLM Ă¼ber AWS Bedrock
Standort: EU
Rechtsinstrument: AWS DPA + EU SCCs
Kategorie: LLM-Provider
Google Cloud EMEA (Irland)
Leistung / Zweck: LLM Ă¼ber Google Cloud
Standort: EU
Rechtsinstrument: Google DPA + EU SCCs
Kategorie: LLM-Provider
OpenAI Ireland Limited
Leistung / Zweck: LLM (Modelle GPT-Serie)
Standort: EU (Irland)
Rechtsinstrument: OpenAI DPA + EU SCCs
Kategorie: LLM-Provider
Qdrant Solutions GmbH
Leistung / Zweck: Vektordatenbank fĂ¼r RAG
Standort: EU
Rechtsinstrument: Qdrant DPA
Kategorie: Vektordatenbank
Poma AI GmbH (Berlin)
Leistung / Zweck: Chunking / Dokumentenverarbeitung
Standort: EU (Berlin)
Rechtsinstrument: DPA Poma AI
Kategorie: Chunking
Hetzner Online GmbH
Leistung / Zweck: Server-Hosting (Infrastruktur)
Standort: Finnland / EU
Rechtsinstrument: Hetzner DPA
Kategorie: Hosting
Memberspot GmbH
Leistung / Zweck: Kurs-Hosting, Lernmanagement
Standort: EU
Rechtsinstrument: Memberspot DPA
Kategorie: Lernplattform
Pipedrive OEU (Estland)
Leistung / Zweck: CRM, Kundendatenverwaltung
Standort: EU (Estland)
Rechtsinstrument: Pipedrive DPA + EU SCCs
Kategorie: CRM
Stripe Payments Europe Ltd.
Leistung / Zweck: Zahlungsabwicklung
Standort: EU (Irland)
Rechtsinstrument: Stripe DPA
Kategorie: Zahlung
Bunnyway d.o.o. (Slowenien)
Leistung / Zweck: CDN, Video-Auslieferung
Standort: EU (verteilt)
Rechtsinstrument: Bunnyway DPA
Kategorie: CDN
Black Forest Labs Inc. (USA)
Leistung / Zweck: Bildgenerierung (KI-Modelle)
Standort: EU-Server
Rechtsinstrument: EU SCCs, UK SCCs
Kategorie: KI-Bilder
Functional Software (Sentry)
Leistung / Zweck: Error Tracking
Standort: EU-Server
Rechtsinstrument: EU SCCs + DPF
Kategorie: Error Tracking
Cloudflare Inc. (USA)
Leistung / Zweck: DDoS-Schutz, WAF
Standort: Nutzerort
Rechtsinstrument: EU SCCs + DPF
Kategorie: Netzwerksicherheit
Stripe verarbeitet Zahlungskartendaten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung gemĂ¤ĂŸ PCI-DSS-Zertifizierung. Kartendaten werden nicht beim Auftragnehmer gespeichert.
Anlage 4: Governance-Vorgaben und AI-Act-Compliance
Diese Anlage legt verbindliche Governance-Regeln fĂ¼r die KIRA SecureSuite und alle angebundenen KI-Dienste fest.
1. EU-Modell-Policy
FĂ¼r die Verarbeitung personenbezogener Daten dĂ¼rfen ausschlieĂŸlich EU-gehostete Sprachmodelle eingesetzt werden (Azure OpenAI EU-Region, AWS Bedrock EU-Region, Google Cloud EU-Region). Eine Drittlandverarbeitung ist nur mit expliziter schriftlicher Freigabe des Auftraggebers zulässig.
2. API-Key- und Zugriffspolicy
Usage-Export-Berechtigungen nur an benannte Administratoren
RegelmĂ¤ĂŸige SchlĂ¼sselrotation (mindestens quartalsweise)
Vollständige Zugriffsdokumentation und -protokollierung
Sofortige Sperrung bei Verdacht auf Kompromittierung
3. Datenzugang-Scope
Der Auftragnehmer greift ausschlieĂŸlich auf freigegebene API-Endpunkte und Datenbereiche zu
Besonders sensible Datenkategorien (z. B. HR, Gesundheit) sind vom Auftraggeber vorab auszuschlieĂŸen oder gesondert zu kennzeichnen
Postfächer mit besonders sensiblen Inhalten sind explizit auszunehmen, sofern nicht gesondert freigegeben
4. Logging und Datenminimierung
Minimalprinzip: Keine dauerhafte Speicherung vollständiger Prompt- oder Ausgabe-Datensätze in Systemlogs
Retention fĂ¼r technische Protokolle: maximal 30 Tage rollierend
Keine Verwendung von Produktivdaten in Test- oder Entwicklungsumgebungen ohne Pseudonymisierung
5. AI-Act-Konformität
Klassifizierung eingesetzter KI-Systeme gemĂ¤ĂŸ EU AI Act (Risikoklassen)
Transparenzpflicht: Nutzer werden Ă¼ber den Einsatz von KI informiert
Keine Nutzung von KI-Systemen mit unzulässigen Praktiken gemĂ¤ĂŸ Art. 5 AI Act
Laufende Dokumentation und ĂœberprĂ¼fung eingesetzter KI-Modelle und -Systeme
6. Vektordatenbank (Qdrant)
Strikte Mandantentrennung: Jeder Auftraggeber erhält eine isolierte Collection
VerschlĂ¼sselung aller gespeicherten Vektoren
Löschung auf Weisung des Auftraggebers innerhalb von 72 Stunden
7. Chunking (Poma AI)
Verarbeitung ausschlieĂŸlich auf EU-Servern (Berlin)
Keine dauerhafte Speicherung von Rohdaten nach Abschluss des Chunking-Prozesses
Ergebnisse werden ausschlieĂŸlich in die KIRA SecureSuite Ă¼bergeben
Diese Anlage ist integraler Bestandteil des AVV und mit den Unterschriften rechtsverbindlich.